Geschäftsbedingungen

Gastaufnahmevertrag (GAV)


Die Buchung einer Ferienwohnung begründet einen Mietvertrag mit folgenden Rechten und Pflichten für Gastgeber und Gast:

 

  1. Der GAV ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt ist. Bestellung und Zusage bedürfen keiner Schriftform.
  2. Der Abschluss des GAV bindet Gastgeber und Gast an die Erfüllung des Vertrages, unabhängig von der Vertragsdauer.
  3. Nach Abschluss des GAV erhält der Mieter vom Vermieter i.d.R eine schriftliche Bestätigung mit den Zahlungsmodalitäten der Anzahlung (30% vom vereinbarten Preis) und Restzahlung. Ist eine Anzahlung vereinbart, ist diese zum bekannten Termin, auf das genannte Bankkonto zu überweisen, andernfalls gilt die Buchung als storniert. Der Restbetrag kann vor Anreise überwiesen oder vor Ort beglichen werden.
  4. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereithaltung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  5. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme den vereinbarten oder    betriebsüblichen Preis zu bezahlen abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
  6. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Ferienwohnungen/-Häusern 10 %.
  7. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  8. Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 5 errechneten Betrag zu zahlen.
  9. Die Ferienwohnung nebst Inventar ist pfleglich zu behandeln. Sämtliches Geschirr ist bei Auszug in tadellos gereinigtem Zustand zu hinterlassen. Mülleimer sind zu entleeren. Der Mieter ist verpflichtet, alle während der Mietzeit entstandenen Schäden zu ersetzen. Das Inventar wird vom Mieter wie vorhanden übernommen. Beanstandungen sind dem Vermieter zu melden. Nichtgemeldete Schäden, die sich bei der Grundreinigung offenbaren, werden in Rechnung gestellt. Bedarf das Mietobjekt einer besonderen, ergänzenden Reinigung, wird dem Mieter die zusätzliche Reinigungszeit unter Zugrundelegung des jeweils geltenden Stundensatzes berechnet. Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Eltern haften für Ihre Kinder.
  10. Der Vermieter haftet nicht für in der Unterkunft abhanden gekommenes Eigentum des Mieters.
  11. Für abgestellte Fahrzeuge auf hauseigenen PKW-Plätzen wird bei Schäden oder Diebstahl keinerlei Haftung übernommen.
  12. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.


Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktritts-Versicherung. Sie übernimmt ggfs. an den Gastgeber zu zahlende Stornokosten. Vorausgesetzt Sie sagen die gebuchte Reise aus wichtigen Gründen, wie Krankheit oder Unfall ab. 

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